Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Blaustein finden Sie unten.
Wer kann teilnehmen?
Eintragungsberechtigt ist, wer am Tag der Eintragung zum Landtag wahlberechtigt ist.
Wahlberechtigt zum Landtag sind:
alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes
die am Tag der Eintragung das 16. Lebensjahr vollendet haben
seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg Ihre Hauptwohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
In welchem Zeitraum läuft das Volksbegehren und wie kann ich teilnehmen?
"Freie Unterschriftensammlung"
Vom 12.08.2024 bis 11.02.2025 findet die sog. „freie Unterschriftensammlung“ durch die Vertrauensleute des Volksbegehrens statt.
Durch das Herunterladen und Unterzeichnen eines entsprechenden Formulars auf den Internetseiten der Verantwortlichen (siehe unten).
Die unterschriebenen Formblätter müssen anschließend beim Einwohnermeldeamt abgegeben werden, wo das Unterschriftsrecht eines jeden Unterzeichnenden geprüft wird. Die Formblätter verbleiben beim Einwohnermeldeamt und werden nach Ende der Sammlung an die zuständige Stelle weitergeleitet
"Amtliche Unterschriftensammlung"
Vom 11.09.2024 bis 10.12.2024 findet zusätzlich noch die sog. „amtliche Unterschriftensammlung“ statt. Hier werden bei den Gemeinden Unterschriftslisten aufgelegt, in denen interessierte Bürgerinnen und Bürger unterzeichnen können. Für Eintragungswillige wird die Eintragungslisten im
Rathaus Blaustein
Marktplatz 2, 89134 Blaustein
Bürgerbüro
zu den Öffnungszeiten:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12 Uhr / 14:00 – 18:00 Uhr
bereitgehalten.
Sie können auch gerne Online einen Termin vereinbaren.
In jedem Fall – ob Sie an der freien oder der amtlichen Unterschriftssammlung teilnehmen – wird Ihr Wahlrecht und somit Ihre Unterschriftsbefugnis überprüft. Es ist daher ratsam, wenn Sie im Rahmen der amtlichen Unterschriftssammlung Ihren Personalausweis mitbringen.