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Aktuelles

Bundestagswahl am 23.02.2025 - Regelungen zur Wahlwerbung

Am 23.02.2025 findet die Bundestagswahl statt. Hierzu hat der Gemeinderat der Stadt Blaustein in der Sitzung am 17.12.2024 einheitliche Regelungen zur Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums zu Wahlwerbezwecken festgelegt:

Wahlplakate
Auf Antrag werden gebührenfreie Plakatierungserlaubnisse zur Anbringung von Wahlplakaten bis zu einer Größe von DIN A 1 für den Zeitraum vom 12.01.2025 bis 23.02.2025 erteilt.
Pro Partei gibt es eine Höchstgrenze von 30 Plakaten für das gesamte Stadtgebiet. Maximal 15 Stück dürfen im Stadtkern (Ehrenstein, Klingenstein), alle weiteren Plakate ausschließlich in den Ortsteilen (Arnegg, Bermaringen, Dietingen, Herrlingen, Lautern, Markbronn, Weidach und Wippingen) aufgehängt werden. Ein Plakat darf am selben Standort von zwei Seiten lesbar sein und gilt trotzdem als ein Plakat. Die Plakatierungen sind spätestens am 03.03.2025 vollständig zu entfernen.

Große Wahlplakate (Wesselmanntafeln)
Die Stadt Blaustein stellt Standorte zur Aufstellung von Wesselmanntafeln auf städtischen Grundstücken gebührenfrei zur Verfügung. Die Belegung von Standorten ist formlos, aber schriftlich, beim Fachbereich Sicherheit und Zivilschutz zu beantragen. Jede Partei kann maximal zwei Standorte – hiervon einen im Stadtkern (Ehrenstein/Klingenstein) und einen in den anderen Ortsteilen – belegen. Die Aufstellung ist vom 12.01.2025 bis 23.02.2025 zulässig. Die Wesselmanntafeln sind spätestens am 03.03.2025 vollständig zu entfernen. Die Standorte der Aufstellplätze können der Anlage entnommen werden.
Anträge können ab dem 20.12.2024 formlos, ausschließlich unter ordnungsamt(@)blaustein.de gestellt werden. Die verfügbaren Standplätze werden nach Eingangsreihenfolge der Anträge vergeben. Sollte ein Standort bereits vergeben sein, kann sich der Bewerber auf andere Standplätze bewerben.

Wahlwerbestände auf dem Blausteiner Wochenmarkt
Die Stadt Blaustein erteilt auf Antrag gebührenfreie Sondernutzungserlaubnisse zur Benutzung der öffentlichen Fläche rund um das Rathaus für die Aufstellung eines Wahlstands an den vier Freitagen vor der Wahl (31.01.2025, 07.02.2025, 14.02.2025, 21.02.2025), jeweils im Zeitraum von 13:00 bis 17:00 Uhr.
Anträge können formlos bis 13.01.2025 unter ordnungsamt(@)blaustein.de gestellt werden. Anzugeben sind, neben dem Aufstellungstag, die Maße des Standes (Länge x Breite in Metern), wobei die maximale Standgröße 2 x 2 Meter nicht überschritten werden darf.

Die verfügbaren Standplätze werden durch Losverfahren am 14.01.2025, 9:00 Uhr, vergeben. Die Verlosung findet öffentlich in Büro 011 im Rathaus Blaustein durch zwei Mitarbeiter des Rathauses statt. Alle Bewerber werden über das Ergebnis der Verlosung informiert.

Hallennutzung für Wahlveranstaltungen
Für das Jahr 2025 stehen keine städtischen Hallen für Wahlveranstaltungen zur Verfügung.

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Kontakt

Stadtverwaltung Blaustein
Marktplatz 2
89134 Blaustein
Tel.: 07304 802-0
Fax: 07304 802-1009
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