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HERZLICH WILLKOMMEN bei der Stadt Blaustein

Lärmaktionsplan Stufe 4

Informationen zum Thema Lärmschutz

Lärmemissionen wirken auf Menschen und Tiere ein und können zu gesundheitlichen Problemen führen oder sind einfach nur lästig. Ziel ist es diese Emissionen auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. Lärm wird durch verschiedene Tätigkeiten verursacht: unter anderem Bauarbeiten, Verkehr, Musik und Menschen. Je nach Lärmursache gelten verschiedene Gesetze und Verordnungen. Damit ist auch klar, dass die Zuständigkeiten nicht nur bei einer Stelle zu suchen sind, sondern neben den Immissionsschutzbehörden, auch die Baurechtsbehörden und Ordnungsbehörden zuständig sind. Da es sich quasi auch um negative Umwelteinflüsse handelt, sind zudem Umweltbehörden mit dem Thema betraut.

Für die Stadt Blaustein wurde nach den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie eine Lärmaktionsplanung der Stufe 4 erarbeitet, welche um weitere Verkehrswege nach der nationalen Richtlinie RLS-19 ergänzt wurde. Als Grundlage wurde die Kartierung und Belastungsstatistik 2022 der LUBW herangezogen und erweitert. Mithilfe dieser Ergebnisse wurde anschließend ein vorläufiges Maßnahmenkonzept erstellt.

Es wurden drei Bereiche mit Lärmschwerpunkten identifiziert:

Bereich 1: Blaustein, mit folgenden Lärmschwerpunkten:

B 28, zwischen Schlossstraße und GE Bühlwiesen

B 28, zwischen Galgenbergstraße und Max-Hilsenbeck-Straße

B 28, nördlich von Ehrensteiner Straße

Ehrensteiner Straße, bei Wohnbebauung westlich von Sportverein

Heinrich-Otto-Straße, bis Ortsausgang

Bereich 2: Blaustein-Herrlingen, mit folgenden Lärmschwerpunkten:

B 28, im Bereich der Bergstraße

Bergstraße, bis zum Ende der direkten straßenseitigen Bebauung

Pfarrer-Imhof-Straße, bis ca. Ortsausgang

Bereich 3: Blaustein-Arnegg, mit folgenden Lärmschwerpunkten:

Klingensteiner Str. / Hauptstr. / Markbronner Str.

Gerhauser Straße, im Bereich des Knotenpunktes Hauptstr. / Klingensteiner Str.

Die Behandlung der Schwerpunkte sieht kurz-, mittel- sowie langfristige Minderungsmaßnahmen vor, welche zum Teil aus dem Lärmaktionsplan der Stufe 3 aufgegriffen wurden:

Auszug der Maßnahmen aus Stufe 3:

- Wegfall Bahnübergang B 28 – Klingenstein

- Stadtentwicklungsplan (STEP) 2030

- Ortsumgehung Blaustein

- B 28 Herrlingen – Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h - umgesetzt zwischen Kreisverkehr Bahnhofstr. und Ende der Wohnbebauung Richtung Osten

- B 28, Bereich Schlossstraße – GE Bühlwiesen – Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h -umgesetzt

- B 28, Bereich Galgenbergstr. – Max-Hilsenbeck- Str. – Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h - umgesetzt

- Lindenstraße, Höhe Schubartstraße – Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h & planerisches Konzept zur Verkehrsberuhigung - Geschwindigkeitsreduzierung umgesetzt

- Ottostraße, Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h - umgesetzt

Maßnahmen aus Stufe 4:

Bereich 1 – Blaustein

- Ehrensteiner Str.: Geschwindigkeitsbeschränkung ganztägig auf 30 km/h

- B 28: Geschwindigkeitsbeschränkung ganztägig auf 30 km/h; bereits ab Ortsausgang Herrlingen

um Einheitlichkeit zu wahren und in Hinblick auf das letzte Wohngebäude in Herrlingen sowie die

geplante zukünftige Bebauung in diesem Bereich

- Heinrich-Otto-Str.: Geschwindigkeitsbeschränkung ganztägig auf 30 km/h

Bereich 2 – Blaustein-Herrlingen

- Bergstr.: Geschwindigkeitsbeschränkung ganztägig auf 30 km/h

- B 28: Geschwindigkeitsbeschränkung ganztägig auf 30 km/h

- Pfarrer-Imhof-Str.: Geschwindigkeitsbeschränkung ganztägig auf 30 km/h

Bereich 3 – Blaustein-Arnegg

- Klingensteiner Str.: Geschwindigkeitsbeschränkung ganztägig auf 30 km/h

- Gerhauser Str.: Geschwindigkeitsbeschränkung ganztägig auf 30 km/h

- Markbronner Str.: Geschwindigkeitsbeschränkung ganztägig auf 30 km/h; Empfehlung von

Tempo 30 – Lückenschluss

Bermaringen

- Ulmer-Alb-Str. / Dorfstr. / Kirchstr.: Geschwindigkeitsbeschränkung nachts auf 30 km/h

Wippingen

- Prinz-Eugen-Str. / Ascher Str.: Geschwindigkeitsbeschränkung ganztägig auf 30 km/h, somit

Erweiterung der vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkung um den nördlichen Teil der

Ortsdurchfahrt

Um die Lärmsituation im gesamten Stadtgebiet zu verbessern, bedarf es weitergehender / begleitender

Maßnahmen, die über die Maßnahmen in den Lärmschwerpunkten hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise im Zuge der Verkehrsentwicklungsplanung die Förderung des Fuß- und Radverkehrs bzw. alternativer Verkehrsmittel und damit einhergehend die Reduzierung des Individualverkehrs. Im Zuge der Stadtentwicklungsplanung und Bauleitplanung können Lärmbelange durch den Schluss von Baulücken, die Planung größerer Abstände zur Straße oder auch bei der Grundrissgestaltung berücksichtigt werden. Im Zuge anstehender Fahrbahnbelagssanierungen im Straßenraum bietet sich zudem die Prüfung des Einsatzes von lärmminderndem Belag an. Langfristig gesehen sollte außerdem der Ausbau des ÖPNV – inkl. Prüfung behindertengerechter Standards – und die Etablierung alternativer Mobilitätskonzepte (z. B. Car-Sharing und Bürgerbus) in den Fokus genommen werden.

Die Öffentlichkeit wurde über den Lärmaktionsplan (Entwurfsfassung) im Rahmen einer Gemeinderatssitzung und öffentlichen Auslegung informiert und beteiligt. Parallel wurden Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingeholt.

Die Reduzierung des Verkehrslärms erfordert eine ständige Anstrengung seitens der Gemeinde sowie der zuständigen Baulastträger und Fachbehörden. Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes sollte nicht als Pflichtaufgabe, sondern als Chance zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen gesehen werden. Lärmaktionspläne sind turnusgemäß zu überprüfen und zu aktualisieren.

Stadtverwaltung Blaustein
Fachbereich 3.21 Tiefbau, Natur und Umwelt
Marktplatz 2
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