Bodenrichtwerte
Die aktuellen Bodenrichtwerte für Blaustein können unter dem Internetportal BORIS BW www.gutachterausschuesse-bw.de oder über www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschuss eingesehen werden.
Eine Erklärung zu den Angaben im Bodenrichtwertstempel (ab Stichtag 01.01.2022) erhalten Sie hier.
Zusätzlich stellen wir Ihnen die Historie aller Bodenrichtwerte der Stadt Blaustein in folgender Aufstellung zusammen:
Neues vom Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen (Donau) - Informationen für Grundstückeigentümer
Wer ein Grundstück sein Eigen nennt, wird vom 1. Juli dieses Jahres an aufgefordert, eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer abzugeben.
Die Verwaltung der Stadt Blaustein sowie die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ehingen rechnet deshalb mit einer Vielzahl an Anfragen zu Bodenrichtwerten.
Zum 1. Juli hin ist das Internetportal „Grundsteuer BW“ unter der Adresse www.grundsteuer-bw.de erreichbar, worüber Richtwerte für die Feststellungserklärung abgefragt werden können. Zusätzlich wird ein Steuerchatbot angeboten, der weitere Fragen zur Grundsteuer beantworten kann (www.steuerchatbot.de). Bei konkreten Fragen können Sie sich aber auch weiterhin direkt an Ihr zuständiges Finanzamt wenden.
Alle Städte und Gemeinden des Alb-Donau-Kreises haben sich zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss mit der Geschäftsstelle bei der Stadt Ehingen zusammengeschlossen.
Diese Bündelung der 55 einzelnen Kommunen stärkt die fachliche Kompetenz im Bereich der Grundstücksbewertung, ermöglicht eine qualifiziertere Marktbewertung und lässt eine rechtssichere Ableitung der Bodenrichtwerte zu.
Auch die Stadt Blaustein gehört diesem Gremium an. Der lokale Gutachterausschuss beendete seine Tätigkeiten zum 31. Januar 2021. Ab dem 01. Februar 2021 wird der gemeinsame Gutachterausschuss dessen Aufgaben übernehmen.
Die Führung einer Kaufpreissammlung, die Ermittlung von Bodenrichtwerten, die Erstattung von Gutachten, die Erteilung von Auskünften und weitere Verwaltungsaufgaben, wie diese im Baugesetzbuch geregelt sind, werden künftig über den gemeinsamen Gutachterausschuss abgewickelt. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die dortige Geschäftsstelle:
www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschuss
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen
Lindenstraße 22-24
89574 Ehingen (Donau)
07391 503-130
E-Mail schreiben
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.Grundsteuer-BW.de
www.steuerchatbot.de
www.gutachterausschuesse-bw.de
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Genehmigungsvermerk des Regierungspräsidium Tübingen
Auszug aus der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Ehingen (Donau)
Gutachterausschussgebührensatzung